Diese Geschäftsbedingungen gelten automatisch für alle Personen, die eine Dienstleistung, ein Material, einen Kurs oder einen Flug von M. Mohos - FLYwithMIKI Gleitschirmschule kaufen und/oder daran teilnehmen, ob online oder offline.
Alle Teilnehmer an Schulungskursen, Ausbildungsflügen und organisierten Ausflügen müssen die folgenden obligatorischen Versicherungen besitzen:
Die Dauer jedes Gleitschirmkurses ist auf der Rechnung angegeben. Schüler müssen alle praktischen und theoretischen Ausbildungen innerhalb der angegebenen Dauer abschliessen. Falls ein Schüler aufgrund einer medizinischen Einschränkung für längere Zeit nicht fliegen kann, kann die gesamte Kursdauer um bis zu sechs Monate kostenlos verlängert werden, vorausgesetzt, der Schüler reicht ein ärztliches Attest ein. Diese Verlängerung wird ab dem Datum des letzten Höhenfluges berechnet. Sollte mehr als sechs Monate seit dem letzten Höhenflug vergangen sein, muss der Schüler in ein „Schulverlängerungsprogramm" eintreten. Falls die normale Kursdauer abgelaufen ist, sind die Schüler herzlich eingeladen, gegen eine zusätzliche Gebühr länger in der Schule zu bleiben. Wir bieten Schulverlängerungen zu attraktiven Preisen für diejenigen an, die mehr Zeit benötigen, um ihre Ausbildung abzuschliessen.
Bei M. Mohos - FLYwithMIKI Gleitschirmschule setzen wir uns für eine qualitativ hochwertige Gleitschirmausbildung ein. Aufgrund der Art unserer Kurse und der Vorab-Bindung von Ressourcen gilt folgende strikte Rückerstattungsrichtlinie:
Keine Rückerstattung nach Kursbeginn
Sobald ein Schüler einen Teil des Trainings begonnen hat (einschliesslich Ground Training, Übungshang-Sitzungen oder Theoriekursen), werden keine Rückerstattungen gewährt.
Rückerstattung aufgrund schwerwiegender medizinischer Bedingungen (mindestens 6 Monate Flugunfähigkeit)
Eine teilweise Rückerstattung wird nur gewährt, wenn ein Schüler aufgrund einer nachgewiesenen medizinischen Erkrankung, die das Fliegen verhindert (bestätigt durch einen zugelassenen Arzt), und die voraussichtlich länger als sechs (6) Monate andauern wird, den Kurs nicht fortsetzen kann.
Berechnung des Rückerstattungsbetrags:
Die Sicherheit aller Schüler hat oberste Priorität für die Schule. Eine konsequente und regelmässige Teilnahme ist erforderlich, um die notwendige Flugtüchtigkeit für Höhenflüge aufrechtzuerhalten.
Obligatorisches Auffrischungstraining (6-Monats-Regel):
Wenn der letzte Höhenflug eines Schülers länger als sechs (6) Monate zurückliegt, ist der Schüler verpflichtet, zum Übungshang zurückzukehren, um einem Fluglehrer zu demonstrieren, dass seine Starttechnik und das Ground Handling für weitere Höhenflüge noch ausreichend sind. Diese Massnahme dient ausschliesslich Sicherheitszwecken.
Kosten für das Übungshang-Training:
Der Passagier versteht, dass Gleitschirmfliegen gefährlich sein kann und die Möglichkeit schwerer oder sogar tödlicher Unfälle besteht. In diesem Wissen bestätigt der Passagier:
Der Passagier verzichtet unwiderruflich auf jegliche Rechte auf Wiedergutmachung gemäss US-amerikanischem oder ausländischem Recht und erklärt, dass ausschliesslich Schweizer Recht im Kanton Luzern Anwendung findet. Die oben genannten Zusicherungen gelten für einen unbefristeten Zeitraum.
Wetterbedingungen: Kann der Tandemflug aufgrund ungeeigneter Wetterbedingungen (z.B. starker Wind, Regen, schlechte Sicht) nicht stattfinden, wird die Reservierung auf einen einvernehmlich vereinbarten neuen Termin verschoben. Bei wetterbedingten Absagen erfolgt keine Rückerstattung, aber das Ticket behält seine Gültigkeit für die Umbuchung.
Stornierung durch den Passagier: Ein Passagier kann seine Flugreservierung stornieren und erhält eine vollständige Rückerstattung nur dann, wenn die Stornierungsanfrage mindestens 12 Stunden vor dem vereinbarten Treffpunkt eingeht. Stornierungen, die weniger als 12 Stunden vor dem Treffpunkt erfolgen, oder das Nichterscheinen am Treffpunkt (No-Show), führen dazu, dass keine Rückerstattung erfolgt.
Das anwendbare Recht für alle Vereinbarungen mit M. Mohos - FLYwithMIKI Gleitschirmschule ist Schweizer Recht. Der Gerichtsstand ist der Kanton Luzern.